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Notdienstanmeldungen 2025

Die Anmeldungen werden unabhängig vom Datum des Einganges bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur bis 30.09.2024 möglich ist.

Vielen Dank für die Übermittlung!

Nachtdienste

Der Nachtdienst findet täglich an Werk-, Sonn- und Feiertagen von 20.00 bis 01.00 Uhr statt. 

Pro Nachtdienst wird eine Ordination eingeteilt. Ausnahme: von 25.12. bis 30.12. sowie von 01.01. bis 06.01. werden pro Dienst zwei Ordinationen eingeteilt. 

 

Nachtdienste können von Zahnärzt:innen mit ÖGK-Vertrag während der gesamten Berufslaufbahn versehen werden.

Aufgrund der großen Nachfrage werden pro Ordination maximal drei Nachtdienste im Jahr vergeben, und zwar je ein Dienst pro Tertial, davon pro Ordination maximal ein Freitag oder Samstag, die beiden weiteren Dienste müssen auf andere Wochentage entfallen.

 

Wir ersuchen, maximal 12 Termine in gewünschter Reihenfolge anzugeben. Nach Verfügbarkeit werden die drei Dienste vergeben.

Wochenend- und Feiertagsdienste

Der Wochenend- bzw. Feiertagsdienst umfasst Samstag und Sonntag sowie gegebenenfalls zusätzlich Feier- und Fenstertage und findet von 09.00 bis 18.00 Uhr statt. Ein Dienst besteht somit aus zwei bis max. vier Tagen, ausgenommen der Feiertag fällt auf einen Mittwoch.

 

Für jeden zweitägigen Dienst werden drei Ordinationen eingeteilt. Diese Dienste können nur von Zahnärzt:innen mit ÖGK-Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre nach Invertragnahme versehen werden. Pro Ordination werden maximal drei Wochenend- bzw. Feiertagsdienste im Jahr vergeben, und zwar je ein Dienst pro Tertial

 

Besteht der Dienst aus drei oder mehr Tagen, wird zusätzlich eine vierte Ordination eingeteilt. Diesen zusätzlichen Dienst dürfen auch Privat-Zahnärzt:innen oder jene mit „kleinen“ Kassen (KFA und SVS) verrichten. 

 

Wir ersuchen, maximal 12 Termine (= 12 Dienste) anzugeben. Nach Verfügbarkeit werden die drei Dienste vergeben.

WE-/Feiertagsdienste
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